Ferienwohnung der Familie Kliss in Celle
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die AGB gelten bei kurzzeitiger Vermietung der Ferienwohnung in Celle mit tageweiser Kündigungsfrist gemäß §565 BGB, wobei es sich bei der Ferienwohnung um eine möblierte Wohnung mit zweckmäßiger und guter Gesamtausstattung handelt. Die Ausstattung bietet einen mittleren Komfort und befindet sich in einem guten Erhaltungszustand. Die Funktionalität steht im Vordergrund.
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien:
Den Gastaufnahmevertrag
Wie alle Verträge kann auch dieser nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:
Zustandekommen des Vertrages
Erst nach Eingang der Anzahlung kommt der vereinbarte Gastaufnahmevertrag
zustande. Bitte leisten Sie eine Anzahlung von 50% des vereinbarten
Mietpreises. Sie bekommen über den Erhalt der Anzahlung und den damit
eingegangenen Vertrag eine schriftliche Bestätigung. Den Restbetrag
überweisen Sie bitte spätestens 4 Wochen vor Antritt. Die Zahlung ist im
Voraus zu leisten. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.
Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch
kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag
verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen
Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine
nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird
mit fristloser Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet.
Beschaffenheit
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in
einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder
marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist
verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder
Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte
Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
Stornierung der Mietvereinbarung
Stornierungen und Änderungen, die bis zu 30 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei.
Stornierungen und Änderungen, die bis zu 21 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 50 Prozent des Preises der gesamten Buchung berechnet.
Stornierungen und Änderungen, die bis zu 14 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 75 Prozent des Preises der gesamten Buchung berechnet.
Stornierungen und Änderungen, die bis zu 7 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.
Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, sowie Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.
Der Vermieter verpflichtet sich, die reservierte Ferienwohnung
möglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht
erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise
zurückzuzahlen wenn er einen anderen Mieter für den Zeitraum findet.
Rückerstattungen erfolgen unbar per Überweisung. Eventuelle
Überweisungskosten trägt der Mieter.
An- und Abreise
Unsere Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag
bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Ein Ankunftstermin vor 15:00 Uhr ist eventuell nach Absprache möglich, wenn die Wohnung nicht bis zum gleichen Tag vermietet war.
Preise
Unsere Preise verstehen sich als Richtpreise und können jederzeit ohne
Ankündigung geändert werden. Die garantierten Preise erhalten Sie bei
Ihrer Reservierung. Wird ein Angebot an den Gast erstellt, sind wir nur
24h (1Tag) daran gebunden.
Gemäß § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Reklamationen
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Grund zur Beschwerde haben, setzen
Sie sich zuerst mit dem Vermieter oder den Verantwortlichen der Ferienwohnung in
Verbindung. Viele Dinge lassen sich schnell zu Ihrer Zufriedenheit beheben.
Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Schäden
Entstehen in der Wohnung Schäden, die durch den Gast verursacht werden,
haftet der angemeldete Gast für alle ihn begleitenden Personen. Vor der
Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung besichtigt.
Gewährleistung und Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/oder Zerstörung von persönlichen
Gegenständen oder des Inventars und der Räumlichkeiten bei Vorsatz und/oder
grober Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Inventar und den Räumlichkeiten bzw.
durch Verletzung der Aufsichtspflicht des Gastes.
Der Vermieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und
außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren
Gewalt sind diejenigen, die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die
vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Vermieters auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch
im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die
Schadensersatzpflicht des Vermieters ist der Höhe nach auf den vertragstypischen
und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Hausordnung
Es gilt die Hausordnung des Mietvertrags für Wohnraum, unter anderem kann
bei Verstoß gegen die Hausordnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Datenschutz
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des
Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit
zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist
(Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die
Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag
zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Celle. Für sämtliche
Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der
unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommt.
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